Ziele und Grundlagen | Initialmaßnamhen | Herstellung der Durchgängigkeit | Sandfänge |
Ziele und Grundlagen
Neben dem aufrecht zu erhaltenden Wasserabfluss wurden bereits in den 1980er und -90er Jahren an Fließgewässern
wesentliche wasserwirtschaftliche Ziele neu definiert. In Richtung ökologischer Verbesserung passierte damals wenig,
auch wenn das Wasserhaushaltsgesetz die Gewässer schon da als Bestandteil des Naturhaushaltes auffasste,
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu sichern waren und Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktion
zu unterbleiben hatten. Gewässer waren also da bereits auch Fläche und nicht nur Linie.
Klare Zielvorgaben und damit verbunden ein Muss gibt seit dem Jahre 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
und die daraus abgeleiteten Wassergesetze (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze bis hin zu den Satzungen
der Wasser- und Bodenverbände). Gesetzlich wird Nachhaltigkeit und ökologischer Schutz gefordert.
Gewässer dürfen nicht verschlechtert, müssen verbessert werden; d.h. Unterhaltung nur noch schonend,
Ausbau grundsätzlich nur noch naturnah.
Konkret: Zur Erreichung der mit Fristvorgaben versehenen Bewirtschaftungsziele müssen nach den Wassergesetzen
für jede Flussgebietseinheit Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Mittlerweile sind Bewirtschaftungspläne erstellt,
die Maßnahmenkataloge werden abgearbeitet.
Die Gewässerunterhaltung muss sich dabei an den Bewirtschaftungszielen ausrichten und darf die Erreichung
der Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm an die
Gewässerunterhaltung gestellt sind. Gleiches gilt für den Gewässerausbau.
Unterhaltung und Ausbau müssen den Rechtsansprüchen genügen, den ökologischen Anforderungen entsprechen -
und das k o m p e t e n t!
Europäischer Druck wird über die Gesetze bis an alle für Gewässer zuständigen Institutionen weitergegeben
- und - fast überall angenommen - und oft in zielführenden Maßnahmen umgesetzt.
Initialmaßnahmen Strukturverbesserung
Strukturverbessernde Maßnahmen an kleinen und großen Bächen reichen von der Entrohrung verrohrter Abschnitte über die Verlegung des naturfernen Gewässers in ein naturnäheres Bachbett bis zu Initialmaßnahmen, die in das naturferne Bachbett eingebaut werden, um eine Entwicklung eigendynamisch zu starten.
Maßnahmenbeispiele sind in der "Maßnahmenübersicht" dargestellt.
Die Zielrichtung einer Entwicklung gibt heute das sogenannte Leitbild an.
Über die Steckbriefe der Gewässertypen zur WRRL können die Eigenschaften des jeweiligen Typs
und Leitbilds abgelesen und auf das eigene Einzugsgebiet und Projekt übertragen werden.
Eine erfolgreiche Zielereichung (guter ökologischer Zustand) ist nur möglich,
wenn das Ziel klar und korrekt definiert ist. Ein Leitbild mit den dazu gehörigen
Faktoren ist daher für die Planung unverzichtbar.
In allen Fällen ist die kleinräumige Lebensraumentwicklung (Habitate) für den Erfolg entscheidend.
Es ist daher erforderlich:
Breitenvarianz
Tiefenvarianz
Strömungsvarianz
Die hier einzubauenden Strukturen haben einerseits eine Wirkung in der Strömung und auf die Substrate
und Stabilität. Andererseits unterliegen sie den Wirkungen aus Strömung und z.B. Sedimenttransport. Diese beiden
Parameter sind bei der Plazierung von Initialmaßnahmen zu beachten, damit die Maßnahmenabschnitte nicht
versanden und zudem nicht dazu beitragen, dass zusätzliche Sedimente unterhalb liegende naturnahe Strecken übersanden.
Kleinräumige Strukturen herzustellen endet bei der Baumaßnahme selbst, d.h. hier ist der Baggerfahrer tätig. Auch noch so gute Pläne können an dieser Stelle zu Nichte gemacht werden. Der Hinweis, "das entwickelt sich schon von selbst mit der Zeit" ist dabei völlig fehl am Platze. Hilfreich ist dagegen die Fortbildung von Baggerfahrern, z.B. durch das Seminar der Hansestadt Lübeck BALI (s. Fortbildung). Vor und neben dem Baggerfahrer kommt daher die örtliche Bauleitung, in manchen Fällen ergänzt durch eine ökologische Baubegleitung. Je weniger Verständnis der bauleitende Ingenieur hat, desto bedeutender ist die ökologische Baubegleitung. Inhalte sind in einem Entwurf eines DWA-Merkblattes umfassend dargestellt
Auf der Baustelle wird i.d.R. nach der Ausführungsplanung gearbeitet, die nach der Genehmigungsplanung erstellt worden ist.
Im Wesentlichen ist dabei auf dem Bagger der Lageplan vorhanden. Textliche Erläuterungen, die wasserrechtliche Genehmigung
oder der landschaftspflegerische Bebleitplan fehlen auf der Baustelle zumindest auf dem Bagger in aller Regel.
Dem Ausführungsplan kommt daher große Bedeutung zu.
Da die Planung heute nicht mehr von Hand sondern im PC gezeichnet wird, ergibt sich eine Tendenz zu geraden und parallelen
Linien. Dieses stellt jedoch den Gegensatz zu kleinräumiger Lebensraumgestaltung dar. Es muss daher zumindest in
ergänzenden Skizzen auf dieses Ziel der Planung hingewiesen werden!
Herstellung der Durchgängigkeit
Auch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen erfolgt i.d.R. nach einer wasserrechtlichen
Genehmigung, einzelne kleinere Sohlgleiten wurden auch im Rahmen der Unterhaltung hergestellt.
Anforderungen für die Herstellung der Durchgängigkeit anstelle vonSohlabstürzen oder Mühlenstaus sind in
Schleswig-Holstein durch das Landesamt aufgestellt worden (LANU 2008). Aktuell sind auch DWA-Papiere zu beachten,
die als Themenpapier (Sohlgleiten, 2009) oder Entwurf eines Merkblattes (Fischaufstiegsanlagen, 2010) vorliegen.
Vor allem letzteres ist mit einigen "Sicherheiten" ausgestattet, so dass sich daraus sehr hohe Anforderungen
an Gefälle, Beckenlängen oder Wasserstände ergeben.
Wir sehen in allen Fällen die zentrale Aufgabe in einer Einzelfallprüfung, d.h. in der Definition der
jeweils örtlich spezifischen Ziele. Diese richten sich dann in erster Linie nach den Wirbellosen oder
Fischen im jeweiligen Gewässersystem, für die die Durchgängigkeit erreicht werden soll. Nicht in allen
Fällen müssen erwachsene Brassen als Zielart eingesetzt werden, oder Beckenlängen von 3,60 m zwischen den
steileren Strecken für ausgewachsene Hechte umgesetzt werden.
Sandfänge
Zunehmend wird eine Versandung der Gewässersohlen festgestellt und Verbesserungen bei den Qualitätskomponenten der
WRRL werden wieder gefährdet. Mobiler Sand beeinträchtigt die Kiessubstrate, verstopft das Lückensystem als Lebensraum
der Wirbellosen und Fischlarven und gehört damit im heutigen Umfang nicht in die Gewässer.
Maßnahmen zur Minderung der Sandeinträge im Einzugsgebiet sind ohne Frage erforderlich, jedoch nicht Thema dieser Seiten.
Wenn der Sand somit ins Gewässersystem gelangt, muss er einerseits wieder entfernt werden und andererseits müssen die
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur möglichst so umgesetzt werden, dass keine Versandungsproblematik
gegeben ist. Letzteres ist nur bedingt möglich und wird bei Entwicklungsmaßnahmen beschrieben.
Sandfänge sollen dazu beitragen, den Sand nicht auf langen Strecken aus dem Bach zu räumen(Gewässerunterhaltung) sondern
diesen punktuell und damit schonender zu entnehmen. Damit wird einerseits die Struktur des Gewässers an dieser Stelle
erheblich verändert und andererseits die Unterhaltung punktuell stark intensiviert.
Die Strukturveränderung soll so umgesetzt werden, dass das Fließgewässer mit durchgängiger Strömung
erhalten bleibt. Derart naturnahe Sandfänge werden in unterschiedlicher Ausbildung gebaut und sind in den
Maßnahmenbeispielen aufgeführt.