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Allgemeines   Naturnahe Gewässerunterhaltung  


Allgemeines

Die Gewässerunterhaltungspflichtigen in der Bundesrepublik haben in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Strategien entwickelt die Gewässerunterhaltung im entsprechenden Einzugsgebiet zu planen. Unterschiedliche Methoden wurden bisher für die Planung genutzt. Sehr umfangreiche Gewässerschauen aber auch die Erfahrungen der Gewässerunterhalter spielten dabei häufig eine Ausschlag gebende Rolle.

War es in den 1950/60er Jahren per Gesetzt "nur" notwendig die Vorflut und das Gewässerprofil/-geometrien zu sichern, wurden in den 1970er Jahren schon die ersten naturschutzfachlichen Belange (Sümpfe und Moore) in das Wasserrecht integriert und sollten durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen beachtet werden. Eine weitere Entwicklung fand in den 1990er Jahren statt. Jetzt musste erstmals das Gewässer auch als Teil des Naturhaushaltes betrachtet werden und war entsprechend zu schützen. Nicht mehr nur Linie, jetzt auch Fläche.

Die Sicherung der Vorflut hatte nun nicht mehr zwangsläufig die 1. Priorität. Die Wassergesetze und auch Regelwerke machten nun auch die Zielvorgabe der naturnahen Gewässerentwicklung. Zumindest bei der Unterhaltung gab es in den 90er Jahren aber kaum Fortschritte.

Mit den 2000er Jahren hatte dann die Wasserrahmenrichtlinie in die Gesetzgebung Einzug gehalten; später dann auch der Biotop- und Artenschutz. Die Entwicklung von Gewässern hin zu natürlichen Fließgewässern wurde gleichrangig zur Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses gesetzt.Die Entwicklung von Gewässern hin zu natürlichen Fließgewässern wurde nun endgültig gleichrangig zur Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses gesetzt. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot sind nun klarere Vorgaben, die bis hin nach Brüssel auch abgeprüft werden. Dies erweist sich besonderes in der Praxis als schwieriger Spagat zwischen den Interessen der Flächennutzer, der Wasserwirtschaft sowie des Naturschutzes.

Die Aufgaben der Verbände werden durch das Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze, die Wasserverbandsgesetze und das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG - Wasserverbandsgesetz) geregelt und in einer Satzung der jeweiligen Verbände festgesetzt. Die Aufgaben umfassen vorrangig folgende Punkte (gemäß § 2 WVG):

"Vorbehaltlich abweichender Regelung durch Landesrecht können Aufgaben des Verbands sein:
1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
3. Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
4. Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
5. Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland,
6. Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser und Bodenlufthaushalts
7. Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
8. technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
9. Abwasserbeseitigung,
10. Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
11. Beschaffung und Bereitstellung von Wasser,
12. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
13. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
14. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben."


D.h. im weitesten Sinne ist es die Aufgabe der Gewässerunterhaltung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen, zu pflegen und zu entwickeln. Die geschieht unter Berücksichtigung von ökologischen, landeskulturellen und ökonomischen Gesichtspunkten.

An den Veränderungen der gesetzlichen Situation in den vergangen Jahrzehnten sieht man sehr deutlich die stetig steigende Anforderung an die Gewässerunterhaltungspflichtigen. Die Anforderungen führen mitunter zu unübersichtlichen Situationen bei der praktischen Umsetzung der Arbeiten und können teilweise bei Fehlentscheidungen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit den Informationen au unserer Internetseite sollen die verschiedenen Aspekten, welche es bei der Planung der Gewässerunterhaltung abzuwägen gilt, beschrieben sowie Handlungsspielräume aufgezeigt werden.

Um Gewässerunterhaltungsarbeiten zu planen sollten folgende Grundlagen recherchiert werden:

1. Kartengrundlagen im Maßstab 1:5.000 oder 1:10.000
2. Kataster der Gewässerlinien und Gewässeranlagen (möglichst digital und GIS-fähig)
3. Nutzung der Gewässerrandbereiche und Zuwegungen für die Unterhaltungsarbeiten
4. Vorflutsituation, Dränageflächen und Einleitstellen
5. Schöpfwerksbauten, Marschen- und Niederungsentwässerung sowie Hochwasserschutzanlagen
6. Einzugsgebiete und hydrologische Kenndaten des Einzugsgebietes
7. geologische Grunddaten des Einzugsgebietes
8. bisherige Art und der Umfang der Gewässerunterhaltung, Verkrautungszustand im Gewässer
9. Lage und Art von durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern im Einzugsgebiet
10. Schutzgebiete (Natura2000, FFH, Vogelschutz-Gebiete, Biosphärenreservate, NSG, LSG, Nationales Naturerbe, Biotope usw.)
11. Fischereibiologische Kartierung, Laichgewässer und Laichzeiten, Artenschutz
12. Kartierung von Wirbellosenfauna, Artenschutz
13. Kartierungsergebnisse von zu weiteren schützenden Arten (Amphibien, Libellen und Vögeln) im Einzugsgebiet, Artenschutz

Die Unterhaltungspflichtigen müssen diese Grundlagen nutzen um die zukünftige Planung der Gewässerunterhaltung nicht mehr als ein starres Modell zu sehen, sondern die jährlichen Gewässerunterhaltungsaufgaben als dynamischen Prozess zu erkennen. Alle Veränderungen, z.B. die Intensivierung aber auch die Extensivierung der Flächennutzung in einem Einzugsgebiet, können eine Anpassung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach sich ziehen. Die unterhaltungspflichtigen Verbände sollten die Abschnitte der Gewässerunterhaltung auf die Intensität der Unterhaltungsarbeiten hin prüfen. Dabei kann folgende Abstufung genutzt werden.

• Keine Unterhaltung/beobachtend (eigendynamische Entwicklung ermöglichen)
• Hindernisbeseitigung (nur wenn hydraulisch erforderlich!)
• Mähen/Krautung von Hand (Sense/Stromstrichmahd)
• Abschnittsweise Böschungsmahd
• Böschungsmahd durch handgeführte Mäher
• Pendelnde Stromstrichmahd (Fließrinne wechselnd)
• Mähkorbmahd (halbseitig oder nur Sohle)
• Mähkorbmahd (Sohle und Böschungen)
• Schlegeln (Verschlechterungsverbot, aus Sicht des Kompetenz-Fließgewässer-Teams nicht zulässig)
• Grundräumung/Sohlräumung (nur nach Abstimmung mit Aufsichtsbehörde und Anliegern)
• Profilierung (nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde)

Weiterhin sollte bei der Planung der Gewässerunterhaltung mögliche Defizite in Bezug auf die Beschattung des Gewässers geprüft werden. Entsprechende Bepflanzung mit standorttypischen Gehölzen wird für eine Verminderung des Krautaufwuchses und eine Reduzierung des Unterhaltungsaufwandes empfohlen. Um unnötige Sohlräumungen zu vermeiden, ist durch den Unterhaltungspflichtigen bei übermäßigem Sedimenttrieb im Gewässer die Quelle des Sandeintrages zu prüfen. Der Sandeintrag sollte durch entsprechende Maßnahmen direkt an der Quelle reduziert werden. Falls dies nicht möglich ist, kann durch den Unterhaltungspflichtigen an entsprechender Stelle ein Sandfang erstellt werden. Dieser Sandfang schütz das Gewässer vor übermäßigem Sandtrieb.Ein noch sinnvollerer Ansatz ist dabei aber auch die Schaffung von Retentionsräumen. Dort kann der Sand im Talraum verbleiben.

Durch den unterhaltungspflichtigen Verband ist jährlich ein Gewässerunterhaltungsplan zu erstellen. Dabei sind folgende Punkte anzugeben:
• Angabe zum Gewässer und der Stationierung gemäß des Anlagenverzeichnisses
• Festlegung des Unterhaltungsumfanges (Leistungsposition, Befahrungsseite und Häufigkeit)
• Unterhaltungszeitraum unter Beachtung der Schutz- und Schonzeiten
• Angabe von Besonderheiten und Randbedingungen sowie naturschutzrechtlichen Inhalten

Diese jährlichen Unterhaltungspläne sind im Anschluss mit der unteren Wasserbehörde und unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Kreises abzustimmen. Nach einer erfolgten Abstimmung ist der beauftragte Unternehmer oder Betriebshof einzuweisen. Die Arbeiten sind zeitnah zu kontrollieren um mögliche negative Auswirkungen auf das Abflussgeschehen rechtzeitig zu erkennen. Abschließend muss mit den Schauleuten des Verbandes die Arbeit des Unternehmers oder Betriebshofes abgenommen werden. Diese Gewässerschau bietet sich an, besondere Schwerpunkte bei der Gewässerunterhaltung zu diskutieren und ggf. die Unterhaltungsart anzupassen.Nach unserer Erfahrung hat sich diese Vorgehensweise als besonders effektiv erwiesen. Im Ergebnis hilft dies die Qualität von Maßnahmen zu verbessern und "Reibungsverluste" zu vermeiden; bedarf aber, zumindest anfangs, einer intensiven Kommunikation.


Arbeiten im Rahmen der Gewässerunterhaltung

Die Verbände unterhalten die Gewässer je nach Anforderung und Entwicklungsziel maschinell, d.h. mit einem Bagger mit Mähkorb bzw. Grabenräumschaufel oder manuell.

Die manuelle Unterhaltung der Gewässer erfolgt durch handgeführten Maschinen oder Werkzeugen (Motorsense, Motorsäge, Sense, Forke, Schaufel, Spaten, Handhebelzug usw.) und ist damit in besonders sensiblen Bereichen angebracht. Zu diesen sensiblen Bereichen zählen naturschutzfachliche Schutzgebiete, urbane Bereiche sowie schlecht zugängliche Gewässerabschnitte. Aufgabenbereichen der manuellen Gewässerunterhaltung umfassen Böschungsmahden, Sohlkrautungen, Sohlräumungen, einfachen Reparaturarbeiten an Schächten/Rohrleitungen, leichte Böschungsstabilisierungen, Hindernisbeseitigungen, Gehölzpflanzungen sowie in den Wintermonaten die Gehölzpflege.


Geräte der maschinellen Gewässerunterhaltung

Mähkorb

Der Mähkorb wird nicht wie einige Herstelle darstellen zum Räumen genutzt, sondern steht ausschließlich für die Böschungsmahd und die Sohlkrautung am Gewässer zur Verfügung. Die Mähkörbe werden an Auslegern (z.B. bei Traktoren) oder an Baggerarmen befestigt. Bei den Herstellern von Mähkörben gibt es unterschiedliche Ausführungen, welche sich im grundsätzlichen Funktionsablauf nicht weiter unterscheiden. Mit Mähgut wird mit einem Schneidwerk geschnitten und in einem Korb aufgefangen. Das Werkzeug besteht aus einen aus Gitterstäben/Gitterrost/Lochblech bestehenden Korb. An der Unterkante des Korbes ist ein Schneidwerk befestigt. Es werden üblicherweise Arbeitsbreiten von 1,50m bis 5,50m angeboten. Mittlerweile existieren auf dem Markt Geräten mit einer Korbbreite von 8,60m, deren gewässerschonender Einsatz besonders in den kleinen, geschwungenen Gewässern des norddeutschen Tieflandes angezweifelt werden darf. Bei der Befahrung des Uferstreifens ist auf das richtige Gerät mit möglichst wenig Bodendruck zu achten. Es bieten sich hier Bagger mit einem langen und breiten Kettenlaufwerk an.

Grabenräumschaufel

Die Grabenräumschaufel ist, wie ihr Name schon sagt, für die Räumung von Sand und Schlamm in einem Gewässer notwendig. Weitere Einsatzmöglichkeiten (besonders bei künstlichen Gewässern) sind so genannte Profilierungsarbeiten, bei denen ein ausgebauter Vorfluter in seinen trapezförmigen Ausgangszustand zurück versetzt wird. Die Schaufeln werden in unterschiedlicher Größe auf dem Markt angeboten und müssen je nach Arbeitsintensität und Gewässergröße angepasst am Gewässer eingesetzt werden. Es hat sich in den letzten Jahren bewährt, dass Räumungsarbeiten nicht pauschal festgelegt werden sonder im Einzelfall und vor Ort mit der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Anliegern abgestimmt werden. Der Einsatz der Räumschaufel ist aus Sicht des Eingriffes in ein Gewässer der intensivste Fall der Gewässerunterhaltung. Nach dem Abschluss von Räumungsarbeiten wird ein stark verändertes Gewässer-Biotop hinterlassen, in dem fast ausschließlich Pionierarten überleben. Mit dem Ziel des Verschlechterungsverbotes an unseren Fließgewässern ist der Einsatz der Grabenräumschaufel nur als letztes Mittel der Gewässerunterhaltung einzusetzen.

Mähboot

Das Mähboot kann sehr flexibel bei der Gewässerunterhaltung eingesetzt werden. Es wird vorrangig zur Sohlkrautung eingesetzt. Eine Böschungsmahd sowie Entschlammungen sind jedoch ebenfalls möglich, da verschiedene Arbeitsgeräte mit einem Mähboot genutzt werden können. Zu diesen Arbeitsgeräten zählen Schlammpumpen, Schub- und Sammelharken, Seitenschneidwerke, Schleppsensen und T-Messer. Das Mähboot setzt gewisse Wassertiefe voraus und kann daher nur in größeren Gewässern eingesetzt werden. Vorteile des Mähbootes sind besonders im naturschonenden Einsatz dieses Gerätes zu sehen. Eine pendelnde Stromstrichmahd zur Schonung der Uferzone lässt sich unter normalen Bedingungen sehr gut umsetzen. Bei der Mahd ist durch so genannte Krautsperren das geschnittene Mahdgut im Gewässer zu sammeln und zu entnehmen, da sonst zusätzlicher Nährstoffeintrag in das Fließgewässer produziert werden kann. Für flache Gewässer werden Mähboote mit allradbetriebenen Breiträdern oder Kettenantrieben angeboten. Bei dieser Ausführungsvariante ist jedoch aus artenschutzrechtlicher Sicht eine genaue Prüfung der bodennahen Fauna (Muscheln usw.) im Bereich der Gewässerunterhaltungsstrecke erforderlich.

Unterhaltungsgeräte auf dem Index

Folgende Geräte sind aus Sicht des Kompetenz Fließgewässer-Teams für die Gewässerunterhaltung unter dem Gesichtspunkt des Verschlechterungsgebotes und der schädigenden Wirkung auf die gesamte Ökologie nicht zulässig:
*Grabenfräse, der Einsatz dieses Gerätes an Fließgewässern ist gemäß Naturschutzgesetzgebung verboten
*Schlegelmäher/Schlegelmulcher sowie Kreiselmäher/Scheibenmäher

Die häufigsten Arbeiten, welche von den Verbänden an den Gewässern auszuführen sind, werden hier kurz beschrieben.


Böschungsmahd

Sohlkrautung
Sohlkrautung und Böschungsmahd mit Mähkorb


Diese Arbeit beinhaltet das Abschneiden und Entfernen des "übermäßigen" Pflanzenbewuchses auf den Böschungen mittels eines Mähkorbs (maschinell) oder Sensen (manuell). Die Mahd kann durch beidseitige, einseitige und halbseitige sowie wechselseitige Arbeiten den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden.


Rinnen


"Beim Mähen von Uferpflanzen muss bedacht werden, dass der Bereich gleich oberhalb des Wasserspiegels wichtige Verstecke und Lebensstätten für Fische und Kleintiere bietet. Die Wurzeln stabilisieren darüber hinaus den Boden. Zumindest der Übergangsbereich Land-Wasser darf deshalb nicht angetastet werden." (Dr. Ludwig Tent, "Ökologische Gewässerunterhaltung unter den Anforderungen der EU-WRRL, Veranstaltung des DBVW, Rostock 08.09.2004)

Bei der Mahd ist darauf zu achten, dass die Arbeiten mit dem Mähkorb in zwei Arbeitsschritten durchgeführt werden. Der erste Schritt sollte die notwendige Sichtfreiheit schaffen. Erst im zweiten Arbeitsschritt wird die eigentliche Böschungsmahd durchgeführt. Es ist darauf zu achten, dass besonders in der Wasserwechselzone und bei kleineren Gewässern am Böschungsfuß der Pflanzenbestand geschont wird. Hier befindet sich ein sehr wichtiger ökologischer Lebensraum für viele Insektenlarven. Eine Schonung dieses Bereiches ist für das Abflussverhalten eines Gewässers nur von geringer Bedeutung. Erhebliche Auswirkungen eines stärkeren Pflanzenaufwuchses in dieser Wechselzone auf den Hochwasserabfluss konnten ebenfalls noch nicht beobachtet werden.


sohlkrautung


Sohlkrautung

Der Krautaufwuchs in einem Gewässer ist vor allem von der Fließgeschwindigkeit, dem Nährstoffgehalt und den Lichtverhältnissen abhängig. Die Häufigkeit und die Art der Entkrautung richten sich nach den notwendigen Bedürfnissen des Wasserabflusses. Es wird eine Beseitigung der Verkrautung einschließlich der Entnahme der Krautwurzeln oberhalb der gewachsenen Sohle vorgenommen. Die Sohlkrautung wird maschinell (Mähkorb) bzw. manuell (Forke) durchgeführt. Durch beidseitige, einseitige und halbseitige Arbeiten kann die Krautung den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden.


Sohlräumungen

Durch Erosions- und Sedimentationsprozesse im fließenden Gewässer entstehen Ablagerungen, die die Fließgeschwindigkeit eines Gewässers beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang und aufgrund unterschiedlicher Belastungen der Gewässer bilden sich in Abschnitten mit sehr geringer Fließgeschwindigkeit Schlammablagerungen. Dies kann gerade in den Sommermonaten zu einem erheblichen Sauerstoffentzug in den Gewässern führen. Die Beseitigungen von Auflandungen und Schlammablagerungen im Gewässerbett mittel Grabenräumschaufel (maschinell) oder manuell wird mit dem Begriff Sohlräumung beschrieben. Diese Arbeiten werden im Vorfeld mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abgestimmt.


Gehölzpflanzungen und Gehölzpflege

Für die Entwicklung der Fließgewässer werden im Bereich der Böschung und des Uferrandstreifens eines Gewässers Anpflanzungen von Gehölzen vorgenommen. Diese gepflanzten oder natürlich vorhandenen Gehölze sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden um eine ausreichende Beschattung des Gewässers und der Böschungen zu gewährleisten. Die Gehölzpflegearbeiten werden ausschließlich in notwendigen Abschnitten fachgerecht durchgeführt.

Pflanzung
Maschinelle Gehölzpflege


Hindernisbeseitigung

Es werden bei der Hindernisbeseitigung vor allem Verklausungen (Verkeilen von Treibholz) an Durchlässen, Brücken und Stegen und sonstigen Engstellen im Gewässer, welche bei Hochwasserereignissen zur Schädigung von Anliegern führen, entfernt.


Rohrleitungsreparaturen

Defekte durch Verstopfungen (z.B. Wurzelwerk) oder Schäden an Rohrleitungen in verrohrten Gewässerabschnitten werden durch Spülungen bzw. Sanierung behoben. Diese Aufgaben werden durch beauftragte Fachunternehmen durchgeführt

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